Verkehrswacht Bruchsal-Bretten | Herzlich Willkommen
Startseite
Neuigkeiten
„Wer trinkt, fährt nicht“
DVR: Alkohol-Interlocks für auffällige Kraftfahrer einführen

Bonn, 13. Mai 2015 (DVR) – Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) spricht sich für den Einsatz sogenannter Alkohol-Interlock-Systeme aus, um die Zahl der Alkoholunfälle zu verringern. „Die besondere Gefahr von Alkoholmissbrauch im Strassenverkehr lässt sich in der jährlichen Unfallstatistik ablesen. Im Jahr 2013 wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 336 Verkehrsteilnehmer bei Unfällen unter Alkoholeinfluss getötet und 18.644 Personen verletzt“, sagt DVR-Präsident Dr. Walter Eichendorf. Vor dem Hintergrund der Sicherheitsstrategie Vision Zero sei dies nicht hinnehmbar. „Insofern bedarf es weiterer Anstrengungen und Massnahmen, um zeitnah alkoholbedingte Unfälle zu reduzieren. Eines der erfolgversprechenden Instrumente könnte der Einsatz von Alkohol-Interlock-Programmen sein“, ergänzt er.

Bei einem Alkohol-Interlock-System handelt es sich um ein in ein Kraftfahrzeug eingebautes Atemalkohol-Messgerät in Verbindung mit einer Wegfahrsperre, die dazu führt, dass der Fahrzeugmotor von alkoholisierten Personen nicht gestartet werden kann. Als präventive Massnahme setzen Unternehmen auf freiwilliger Basis bereits heute diese Systeme ein. Ein Alkohol-Interlock-Programm umfasst darüber hinaus den von Verkehrspsychologen begleiteten Einsatz eines Interlock-Systems verbunden mit einer Rehabilitationsmassnahme.

Für einige alkoholauffällige Verkehrsteilnehmer bedeutet der Verlust der Fahrerlaubnis eine Gefahr für ihre berufliche Existenz. Mit der Teilnahme an einem Alkohol-Interlock-Programm könnte eine dauerhafte Verhaltensänderung nach dem Grundsatz „wer trinkt, fährt nicht und wer fährt, trinkt nicht“ unterstützt werden. Nach Auffassung des DVR sollten Alkohol-Interlock-Programme bei der Begutachtung der Fahreignung eingesetzt werden.

„Es sollte ein wissenschaftlich begleiteter Modellversuch zur Einführung von Alkohol-Interlock-Programmen durchgeführt werden“, fordert Dr. Eichendorf. Der Einsatz in Ordnungswidrigkeitenverfahren als Alternative zu einem Fahrverbot könne ein möglicher Weg sein, genauso wie bei der Sperrfristverkürzung sowie der Neuerteilung nach vorangegangenem Entzug der Fahrerlaubnis. Bei einem Modellversuch könnten alkoholauffällige Kraftfahrer als Zielgruppe definiert werden, denen eine Blut-Alkohol-Konzentration (BAK) von 1,1 bis 1,6 Promille nachgewiesen wurde.

(Veröffentlicht am 15.05.2015, mit freundlicher Genehmigung von www.dvr.de)


>  zurück zu den Neuigkeiten

Neueste Dokumente
Tätigkeitsbericht 2018 vom 17.04.2019
Aufruf zur Wachsamkeit vom 06.09.2018
Ferienprogramm vom 29.08.2018
Technik rund ums Pedelec am 26.05.2018
Tätigkeitsbericht 2017 vom 25.04.2018
Tätigkeitsbericht 2016 vom 19.04.2017
Tätigkeitsbericht 2015 vom 27.04.2016
Grusswort des Vorsitzenden der Verkehrswacht Bruchsal-Bretten, Direktor des Amtsgerichts a. D. Klaus Droxler, aus Anlass der Einweihung des Mobilitätszentrums Bruchsal am 23. September 2015
Mitglieder Info 04/2015
Video Landesschau BW vom 24.07.2015 (Verkehrssicherheit in Heilbronn)
Tätigkeitsbericht 2014
Urteil Bundesgerichtshof VI ZR 281/13 (Fahrradhelm)
Urteil Landesgericht KA, 9 S 144/13
Pressemitteilung Fahrradhelm 17.06.2014
Tätigkeitsbericht 2013 vom 23.04.2014
Stellungnahme Innenministeriums zur Radfahrausbildung für Grundschüler"
Urteil des OLG Schleswig zum Thema "Unterlassene Nutzung eines Fahrradhelms"
Tätigkeitsbericht 2012 vom 24.04.2013
Mitglieder Info 02/2012
Programm Verkehrssicherheit

 

Aktuelles Verkehrsrecht
Bericht über Alkoholverbot (7. Juli 2011)
Abschlussbericht Expertenkommission Fahrradhelm (April 2011)
Gesetz zur europaweiten Vollstreckung von Geldstrafen (November 2010)

 

Schütze Dein Bestes!
Eine Veranstaltung der Aktion "Gib Acht im Verkehr" mit Beteiligung der Verkehrswacht.
Bild vergrößern

 
Galerie
Bilder vom Tag der offenen Tür am 17.06.2012 finden Sie hier
 
Impressionen aus dem Kindergarten ARCHE, Walzbachtal finden Sie hier